Transport von Gefahrgut
Beim Transport und Umgang mit einigen Materialien ist besondere Vorsicht geboten. Dementsprechend müssen Sie während der Lieferkette Sonderregelungen beachten, die für alle beteiligten Unternehmen verbindlich gelten. Die europäischen Standards für Gefahrgüter beim Straßentransport werden in der ADR (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route) festgehalten. Je nach Land können weitere Anforderungen bestehen, die im Falle von Deutschland im GGBefG (Gefahrgutbeförderungsgesetz) spezifiziert werden. Die manuelle Abwicklung ist also mit viel Aufwand verbunden, doch es geht auch einfacher.
Gefahrgut und Gefahrstoff
wo liegt der Unterschied?
Unter die Kategorie der Gefahrstoffe fallen sämtliche Materialien und Gemische, die dem Menschen, Tieren oder der Umwelt schaden können. Viele davon sind entzündlich, giftig oder explosionsgefährdet, weshalb strenge Vorschriften für die Lagerung und Handhabung gelten. Im Übrigen bezieht sich das nicht nur auf Chemikalien, auch alle Geräte mit Batterien unterliegen Sonderregelungen. Zum Gefahrgut werden die Stoffe erst, sobald sie sich im Transport befinden.
Vorsicht geboten
strenge Richtlinien für Gefahrgut
Die entsprechenden Vorschriften für den Transport von Gefahrgut richten sich nach dem Verkehrsträger:
Gefahrgut Straße
Internationales Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)
Gefahrgut Schiene
Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID)
Gefahrgut Seeschifffahrt
Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (IMDG)
Gefahrgut Binnenschifffahrt
Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN)
Gefahrgut Luftfracht
Internationale IATA Dangerous Goods Declaration
Gefahrgutklassen im Überblick
Je nach Eigenschaft werden Gefahrgüter in verschiedene Gefahrgutklassen eingeteilt. Die Regelungen stammen ebenfalls aus dem ADR. Insgesamt existieren 9 ADR-Klassen mit einer geregelten Kennzeichnung für Handhabung, Lagerung und Verpackung.
- Klasse 1: explosive Stoffe
- Klasse 2: Gase und gasförmige Stoffe
- Klasse 3: entzündbare flüssige Stoffe
- Klasse 4: entzündbare feste Stoffe
- Klasse 5: entzündend wirkende Stoffe
- Klasse 6: giftige Stoffe
- Klasse 7: radioaktive Stoffe
- Klasse 8: ätzende Stoffe
- Klasse 9: verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
Zur weiteren Klassifizierung existieren zusätzliche Unterkategorien und Kennzeichnungen, die genauere Angaben über die Stoffeigenschaften und den Gefahrengrad liefern. Besonders von Bedeutung sind die UN-Nummern. Jedem Gefahrgut ist eine eigene Ziffer zugeordnet, die sich im unteren Bereich der Warntafeln für Gefahrentransporte befindet. Oben wird zudem die Gefahrnummer abgebildet. Sie wurde für alle Stoffe einheitlich festgelegt und gibt Auskunft über die Gefährlichkeit und die Verträglichkeitsgruppen.
1000-Punkte-Grenze: vereinfachte Gefahrgutkennzeichnung
Der Transport von Gefahrgut ist immer mit einem Mehraufwand verbunden. Zu den Maßnahmen für einen sicheren Transport zählen beispielsweise die spezielle Verpackung und Kennzeichnung der Gefahrengüter. Zudem unterliegen die genutzten Fahrzeuge besonderen Anforderungen, Mitarbeiter müssen entsprechend geschult und die Beförderungspapiere exakt definierte Angaben enthalten. Das ist ein intensiver Prozess – auch wenn es sich nur um kleine Mengen an Gefahrgut handelt.
Die 1000-Punkte-Grenze aus dem ADR schafft hier Abhilfe. Sie ermöglicht den Transport gefährlicher Stoffe in geringen Mengen, ohne die Kennzeichnungspflicht durch Warntafeln oder zusätzliche Eintragungen in den Beförderungspapieren. Beachten Sie allerdings: Die 1000-Punkte-Grenze gilt ausschließlich für den Straßentransport von Gefahrgütern. Zu diesem Zweck weist die ADR jeder Gefahrgutklasse einen Faktor zu. Dieser wird – je nach Art des Stoffs – mit dem Nettogewicht beziehungsweise dem Volumen in Litern multipliziert. Liegt die Punktzahl der gesamten Ladung unter 1000, gelten einige Freistellungen. Es entfallen beispielsweise die orangefarbene Warntafel am Fahrzeug, die ADR-Bescheinigung und die Erfordernis eines Gefahrgutbeauftragten.
Gefahrgut – spezielle Lieferscheine vorgeschrieben
Das Beförderungspapier ist ein Pflichtdokument, das jedem Gefahrguttransport beiliegen muss. Zwar schreibt das ADR keinen verbindlichen Standard vor, doch im Falle einer Kontrolle müssen alle notwendigen Informationen vorliegen. Dazu gehören unter anderem die UN-Nummer, die Beförderungskategorie, die Gesamtmenge, die entsprechenden Gefahrgutpunkte sowie Sender, Empfänger und mögliche Sondervereinbarungen.
Gesetzeskonforme Gefahrgutabwicklung – mit SAP Business One
Wie Sie sehen, gibt es bei Gefahrgut viele Besonderheiten zu beachten. Das Ganze reicht von nationalen und regionalen Verordnungen bis hin zu speziellen Kennzeichnungsvorschriften. Damit ergeben sich zum einen ein erhöhter Aufwand für Transporte von Gefahrengut und zum anderen zahlreiche Fehlerquellen.
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