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Die Mehrwertsteuer wird in diversen Ländern verändert. Lesen Sie alles nach!

Änderung der Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer wird in diversen Ländern verändert. Lesen Sie alles nach!

    Ab 2024 gibt es in vielen Ländern geänderte Mehrwertsteuersätze.

    Diese Änderung wirft Fragen zur Rechnungsstellung und Abrechnung mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) auf. Vor allem muss geklärt werden, wann welcher Steuersatz anzuwenden ist. Natürlich werden wir Ihnen dabei helfen.

    Schweiz:

    Nach einem Volksentscheid vom 25. September 2022, gelten ab dem 01.01.2024 neue Mehrwertsteuersätze in der Schweiz. Ab dem 1. Januar 2024 werden die Mehrwertsteuersätze in der Schweiz wie folgt erhöht:
     

    • Normaler Mehrwertsteuersatz: Von 7,7% auf 8,1%
    • Ermäßigter Mehrwertsteuersatz: Von 2,5% auf 2,6%
    • Sondersatz für Beherbergung: Von 3,7% bis 3,8%

    Estland: 
    Ab dem 1. Januar 2024 wird der estnische Mehrwertsteuer-Normalsatz von 20% auf 22% erhöht.
     
    Zusätzlich wird ab dem 1. Januar 2025 der Mehrwertsteuersatz für Beherbergung von 9% auf 13% und der Mehrwertsteuersatz für Presseveröffentlichungen von 5% auf 9% erhöht.
     

    Luxemburg: 
    Die am 1. Januar 2023 eingeführte befristete Senkung der Mehrwertsteuersätze um 1 % läuft Ende des Jahres aus. Ab dem 1. Januar 2024 werden die Mehrwertsteuersätze wieder auf den Stand von 2022 zurückkehren, und zwar wie folgt:
     

    • Normaler Mehrwertsteuersatz: Von 16% auf 17%
    • Mittlerer Mehrwertsteuersatz: Von 13% auf 14%
    • Ermäßigter Mehrwertsteuersatz: Von 7% bis 8%
    • Stark ermäßigter Mehrwertsteuersatz: Bleibt bei 3% (keine Änderung)
       

    Rumänien:
    Ab dem 1. Januar 2024 wird der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 9 % auf den normalen Mehrwertsteuersatz von 19 % für die folgenden Leistungen angehoben:

    • zuckerhaltige nichtalkoholische Getränke
    • Lebensmittel mit Zuckerzusatz (über 10g/100g Produkt), mit Ausnahme der rumänischen Spezialität "Cozonac" und Kekse.
    • Personenbeförderung zu touristischen Zwecken
    • Eintrittsgelder für Sporteinrichtungen

    Tschechische Republik:

    Das tschechische Unterhaus hat den Vorschlag gebilligt, die beiden ermäßigten Mehrwertsteuersätze von 15 % und 10 % ab dem 1. Januar 2024 zu einem einzigen Mehrwertsteuersatz von 12 % zusammenzufassen. Der Vorschlag beinhaltet auch die Umstellung der Zeitungen vom normalen Mehrwertsteuersatz auf diesen neuen ermäßigten Mehrwertsteuersatz.

    Der Gesetzentwurf muss noch vom Oberhaus des Parlaments, dem tschechischen Senat, genehmigt werden. Wir werden Sie informieren, sobald er angenommen ist.
     

    Slowakei:
    Es wird vorgeschlagen, den Mehrwertsteuer-Normalsatz von 20 % auf 22 % zu erhöhen, möglicherweise ab Juli 2024. Wir werden Sie informieren, sobald weitere Informationen dazu veröffentlicht werden.
     

    Polen:
    Es wird vorgeschlagen, den Mehrwertsteuersatz für Kinderkleidung und -schuhe von 23 % auf 5 % zu senken und den befristeten Mehrwertsteuersatz von 0 % auf Grundnahrungsmittel ab dem 1. Januar 2024 wieder auf 5 % zu erhöhen, was jedoch noch nicht bestätigt ist. Wir werden Sie informieren, sobald weitere Informationen dazu veröffentlicht werden.
     

    Lettland:
    Es wird vorgeschlagen, dass der ermäßigte Mehrwertsteuersatz auf Obst und Gemüse ab dem 1. Januar 2024 von 5 % auf 12 % erhöht wird. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 5 % wurde 2018 als Pilotprojekt eingeführt.

     

    Wenn Sie direkt Fragen zu dem Thema Mehrwertsteuererhöhung haben, können Sie gerne jetzt einen Termin vereinbaren.

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