Datenschutzkonforme Darstellung auf Kassenbons und Marketingdokumenten
Mit der anonymisierten Mitarbeiternummer auf Kassenbons setzen wir ein starkes Zeichen für Datenschutz und DSGVO-konforme Kassensysteme.
In einer zunehmend datenschutzsensiblen Geschäftswelt gewinnt die Einhaltung der DSGVO auch im Tagesgeschäft immer mehr an Bedeutung. Wir bei bob Systemlösungen tragen diesem Anspruch Rechnung – mit einer datenschutzfreundlichen und zugleich praxisnahen Anpassung unserer Kassensoftware.
Was ändert sich konkret?
Ab sofort wird auf Kassenbons nicht mehr der vollständige Name der Kassiererin oder des Kassierers angezeigt, sondern ausschließlich die anonymisierte Mitarbeiternummer aus SAP Business One. Diese Maßnahme dient dem Schutz personenbezogener Daten gemäß Artikel 5 der DSGVO, insbesondere dem Grundsatz der Datenminimierung.
In Kombination mit Informationen wie Filiale, Datum und Uhrzeit könnten vollständige Namen Rückschlüsse auf Einzelpersonen zulassen – genau das wird durch diese Änderung vermieden.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
✅ Schutz personenbezogener Daten Ihrer Mitarbeitenden
✅ Klare interne Nachvollziehbarkeit durch SAP Business One
✅ Erfüllung datenschutzrechtlicher Anforderungen
✅ Minimierung rechtlicher Risiken bei der Belegausgabe
Was ist mit anderen Formularen?
Die Überlegungen zur Datenminimierung betreffen nicht nur Kassenbons. Auch Marketingdokumente, Auswertungen oder andere ERP-Formulare können personenbezogene Daten wie Namen enthalten. Hier empfiehlt sich eine datenschutzrechtliche Bewertung gemeinsam mit Ihrem Datenschutzbeauftragten.
Unser Tipp: Prüfen Sie, ob z. B. der Vorname ausreicht oder ob ein berechtigtes Interesse zur Verwendung des vollen Namens vorliegt. Falls nicht, sollten technische Anpassungen erfolgen – gerne unterstützen wir Sie dabei.
Empfohlene Maßnahmen im Überblick:
✅ Anzeige der anonymisierten Mitarbeiternummer auf dem Bon
✅ Interne Zuordnung über SAP Business One sicherstellen
✅ Datenschutzprüfung bei Formularen mit Personennamen
✅ Einwilligung einholen, wenn vollständige Namen verwendet werden
Wichtig: Als Systemanbieter informieren wir Sie über diese Entwicklungen, können jedoch keine rechtliche Beratung im Sinne der DSGVO leisten.
Fragen zur Umsetzung?
Benötigen Sie Unterstützung bei der Formularanpassung oder möchten die Änderungen direkt in Ihrem System umsetzen? Unser Team steht Ihnen gerne zur Seite!